Kostenerstattung
So bekommen Sie Geld von Ihrer Kasse zurück.
Der Kostenzuschuss ist unkompliziert — es braucht nur zwei Formalitäten zum richtigen Zeitpunkt. Ich unterstütze Sie bei jedem Schritt.
Vor der zweiten Sitzung brauchen Sie eine ärztliche Bestätigung (Hausärztin/Hausarzt genügt). Sie bestätigt, dass körperliche Ursachen abgeklärt wurden — eine kurze Untersuchung reicht.
Das Formular liegt außerdem in allen Arztpraxen auf. Zum Formular „Ärztliche Bestätigung"›Damit der Zuschuss über die ersten Sitzungen hinaus weiterläuft, stellen wir den Verlängerungsantrag — bei der ÖGK zwischen der 7. und 10. Sitzung. Bewilligt werden in der Regel 40–50 Stunden.
Den Antrag erledigen wir gemeinsam in der Stunde — Sie müssen nichts alleine ausfüllen.Die Kasse bewilligt ein Stundenkontingent — je nach Antrag sind 40–50 Stunden möglich. Ist es aufgebraucht, stellen wir rechtzeitig einen Fortsetzungsantrag, damit keine Lücke beim Zuschuss entsteht.
Auch den Fortsetzungsantrag erledigen wir gemeinsam in der Stunde.Ihre Kasse im Detail
Die Abläufe sind ähnlich — die Details unterscheiden sich je nach Versicherung.
Auf Wunsch arbeiten wir gänzlich ohne Kassenbeteiligung — ohne Diagnose-Meldung, mit maximaler Diskretion. Sprechen Sie mich einfach darauf an.
Alle Angaben ohne Gewähr (Stand 2026) — die Kassen passen Zuschüsse und Abläufe gelegentlich an. Der verbleibende Selbstbehalt kann als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Bei privaten Zusatzversicherungen gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen.